Das gegenwärtige Land von Chojnice gehörte um Herzogtum in Pomorze Gdańskie
(Pomerellen). In der Endphase des schon untergehenden Herzogtums gründete der König
Wladyslaw Lokietek auf seinem südwestlichen Gebiet neben der schon die Wisla (Weichsel)
entlang vorhandenen zusätzliche Kastellaneien durch die sog. Verleihung (u.a. zwei auf
dem Land von Chojnice - eine Kastellanei war Szczytno mit Chojnice, die zweite Raciaz mit
dem übrigen Teil des Landes von Chojnice (1306). Damals begannen sich hier mit der
Gründung neuer Kastellaneien für eine kurze Zeit die Gesellschaftsordnung der
Herzogslandgüter, polnisches Recht und Bräuche einzubürgern. Das war auch eine Zeit
für die Ansiedlung des polnischen Rittertums und deutscher Kolonisten, hauptsächlich in
den Städten.
Chojnice als eine Stadt besitzt ein langes und wenig beurkundetes
Stammregister. Die Ursache dessen ist das Verschwinden der Unterlagen aus dem Archiv der
Herzöge von Gdansk (Danzig) während der Deutschritterordenskämpfe um die Stadt im Jahre
1308, die mit ihrer Eroberung endete. Es blieben nur in anderen Städten wenige und
zufällige Erwägungen über die älteste Stadtansiedlung erhalten. Manche
Geschichtsforscher nehmen das Jahr 1275 für das Gründungsdatum der Stadt an. Früher gab
es hier eine grosse Burg.
Unter Herrschaft des Deutschritterordens
Nach der Besetzung von Pomerellen begannen die Deutschordensritter hier
ihre zentralisierte und leistungsfähige bis zum Jahr 1466 dauernde Verwaltung
festzulegen. Es wurden 6 Komtureien gegründet, wobei zwei das Land von Chojnice betrafen.
Sie deckten sich mit den Gebieten der ehemaligen Kastellanei. Ein Unterschied beruhte
darauf, dass die Machtzentren in Czluchow und Tuchola angelegt wurden.
Rückkehr von Chojnice
Nach der Gründung von Königspreussen 1466 wurde das Land von Chojnice
zwischen zwei Kreise: Czluchow(Schlochau) (mit Chojnice und Tuchola/Tuchel) und Tuchola
eingeteilt. Die Stadt Chojnice wurde vom Jahr 1466 zum ersten Mal Sitz der Kreisstarostei.
Das war die Folge der Verleihung der Stadt Andrzej Puszkarz für seine Kriegsverdienste
1466. Nach seinem Tode blieb Chojnice eine königliche Stadt. Das bedeutet, dass sie das
Eigentum der Feudalherren nicht war. Die Stadt besass also Bürgerselbstverwaltung (ohne
Adel), und ganz selbständigen Stadtrat. Die Steuern wurden nur ans Amt abgegeben. Die
polnische Sprache erschien in den Ämtern erst 1563.
In dem von Preussen Annektiertten Land
In der 2. Hälfte des 18. Jhs. war die untergehende Republik
Polen nicht mehr imstande die Oberherrschaft über dieses Land aufrechtzuerhalten. Kraft
des Teilungsvertrags marschierten die preußischen Truppen nach den Zusammenstössen mit
den Konföderierten in Chojnice am 13. September 1772 ein. Am 13. November wurde in
Kwidzyn die Kriegs- und Domänekammer gegründet, die Aufsicht über besetzte Länder
führte. Die Kammer bestand aus neun Kreisen, wobei Chojnice ein Kreis war. Seit dieser
Zeit begann die Geschichte von Chojnice als Geschichte eines Kreises, im Kreis entledigte
sich der Aufträge der Kammer der Landrat, der in Chojnice mit dem Stadtrichter am 22.
September 1772 ankam. Seine Macht beschränkte sich auf die Landgebiete. Es wurde aus
seiner Verwaltung ursprünglich Domänen, Güter der Geistlichen und Städte
ausgeschlossen. Die Städte verwalteten in der damaligen Zeit Bürgermeister: ein Polizei-
und ein Gerichtsbürgermeister, sowie ein Sekretär und ein Kanzler. Es blieben zwei
Ratsherren.
Der Napoleonkrieg verursachte den Rückmarsch der preussischen
Truppen mit der Verwaltung im Januar 1807, kurz vor dem Einzug in die Stadt der
französischen Truppen und der Polnischen Legionen. Die Unabhängigkeit war nur für eine
kurze Zeit und galt als eine Episode. Mit dem Rückmarsch der Napoelontruppen kehrte die
preussische Verwaltung zurück. Preußen unternahm nach dem verlorenen Krieg gegen
Frankreich Reformen, deren Zweck Rationalisierung der Staatsverwaltung war. Damals wurde
die Macht des Landrates um die Städte und Domäne ausgebreitet. Die Tätigkeit des
Landratsamtes von Chojnice endete im Januar 1920.
Volle Gestaltung der Kreisbehörden erfolgte erst in den Jahren
1872-1883, infolge dessen die Kreisabteilung (Selbstverwaltung) gegründet wurde, die aus
vom Kreistag gewählten Mitgliedern bestand.
II Republik Polen
Chojnice kehrte nach Polen (kraft des Versailler Vertrags vom 28. Juni
1919) erst am 31. Januar 1920 infolge des Einzuges in die Stadt des 58.
Infanterieregiments der Truppen von Wielkopolska (Grosspolen) mit dem Befehlshaber, dem
Obristen Wrzalinski zurück. Ein symbolischer Akt der Befreiung war der Handfesselnabwurf
vor der vorderen Gefechtslinie von der Einwohnerin von Chojnice Bronislawa Stamm (19 Jahre
später wurde sie für diese Handlung nach dem Einzug der Nazitruppen erschossen). Am 01.
Februar 1920 übergab der Abgeordnete der preussischen Regierung Naghel die Macht über
die Kreisstarostei dem kommissarischen polnischen Starost Kammerherrn Stanislaw Sikorski.
Der Kreis Chojnice wurde an die Pomorskie Wojewodschaft (mit Sitz
in Torun) angeschlossen. Die erste Verwaltungsreform wurde 1933 durchgeführt. Die
Regierungsverwaltung endete auf der Kreisstufe, die mit der Kreisselbstverwaltung
gleichzeitig bestand. Der letzte Landstarost, der die unabhängige Macht in der 2.
Republik Polen zum Ende ausübte, war Tadeusz Lipski.
Unter Nazibesatzung
Die Deutschen bestimmten nach dem Ausbruch des II Weltkriegs mit
dem Angriff auf Polen auf den eroberten Gebieten (am Anfang) die Militärverwaltung, und
nach dem 8. Oktober 1939 (kraft der Verordnung Hitlers) die Zivilverwaltung.
Der Kreis Chojnice wurde ans Deutsche Reich angeschlossen und
unterlag dem Regierungsbezirk von Gdansk (Danzig), der als einer von drei zum Bezirk des
Reiches, Gdansk- Ostpreussen gehörte.
Der Kreis teilte in Bezirke und weiter in Gemeinden. Parallel zur Regierungsverwaltung
spielten wesentliche Rolle die folgenden Organe:
- NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei),
- Polizei, die aus verschiedenen Verbänden bestand,
- Organisationen mit verschiedenem Vereinigungsniveau mit den obenerwähnten
Organen und einer zu ihrer Unterstützung dienenden Verwaltung.
Die Nazizeit in Chojnice wurde am 14. Februar 1945 infolge schwerer
Kämpfe vor allem ausserhalb der Stadt unterbrochen, die von der Kavalleriemannschaft
Generals Kakurzny und das Panzergardekorps Generals Panow ausgetragen wurden.
Zeit der Volksrepublik Polen
Nach dem Verdrängen der Nazitruppen aus dem Land von Chojnice
begann sich dort die Verwaltung auf der Grundlage der aus der Vorkriegszeit zu gründen.
Zum ersten kommissarischen Starost wurde Oberleutnant Tadeusz Rzesniowiecki. Gleichzeitig
begannen Nationalräte aller Stufen zu entstehen. Die Zuständigkeiten der Verwaltung und
Nationalräte waren ähnlich und wechselten einander ab.
Im Jahre 1950 übernahmen die Nationalräte und ihre Präsidien
Funktionen der Regierungsverwaltung und Selbstverwaltung, die für das Vorkriegsmodell
kennzeichnend waren. Gleichzeitig wurden Starosten- und Wojewodenstellen abgeschafft. Seit
dem Jahr 1975 existierte der Kreis Chojnice im Zusammenhang mit der völligen Abschaffung
der Kreise in Polen nicht mehr. Das Land von Chojnice blieb weiter in der Wojewodschaft
Bydgoszcz. Dieser Sachverhalt überdauerte bis zum Ende 1998.
III Republik Polen
Infolge eines am "Runden Tisch" (ein Treffen der
verschiedene Optionen vertretenden Politiker im Jahre 1989) geschlossenen Kompromisses
wurde beschlossen, u.a. Sejmwahlen (Kammer des polnischen Parlaments) am 4. Juni 1989
durchzuführen. Das Ergebnis der Wahlen entschied über den Niedergang der Volksrepublik
Polen, und damit vom Niedergang der sozialistischen Gesellschaftsordnung in Polen.
Seit dieser Zeit wurden Arbeiten an der Verwaltungsreform begonnen,
deren Ergebnis die Einführung der dreistufigen Gebietsaufteilung Polens vom 1 Januar 1999
war. Zu den Einheiten der Gebietsaufteilung wurden Selbstverwaltungsgemeinden, - kreise
(eine neue Stufe) und Wojewodschaften mit der Regierungs - und Selbstverwaltung. Der
Kreis Chojnice wurde am 1 Januar 1999 an die Pomorskie Wojewodschaft (Pommern) mit der
Hauptstadt in Gdansk angeschlossen.
Der Kreis, ähnlich wie die Gemeinde, bildet eine
Selbstverwaltungsgemeinschaft und schafft Bedingungen für die Realisierung der ausserhalb
die Gemeindegrenzen hinausgehenden Aufgaben. Die Kreisbehörden sind:
- Volksentscheid und Wahlen
- Kreisrat - ein beschlussfähiges Organ
- Kreisvorstand - Ausführungsorgan
Mit der Reform entstand ein neues System der öffentlichen
Verwaltung mit einer Grundlage dieses Systems - der Gebiets - Selbstverwaltung, die auf
jeder Stufe der Gebietsaufteilung funktioniert. Die durchgeführte Reform ist zweifellos
eine weittragende historische Unternehmung.
Der Text stammt aus dem
publikation "der Bezirk Konitzer" ausgegeben in 1999 Jahr durch den Verlag
"Taurus". Sie wiedergeben M. und
J. Jakubowicz |